De-Manipulations-Experimente

Trügerischen Hoffnungen und trüben Vorstellungen entkommen – Blog von Dirk Fabricius

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Immissionen des Informationszeitalters / der Wissensgesellschaft: Werbung und ihre Verwandten


In Glasgow qualmten auf dem Klimagipfel die Wortwolken aus den Kommuniques wie einst die Fabrikschornsteine. (H.von Butler, STERN v.11.11.21 – der im übrigen der Informationsüberflutung einen Titel widmet.)
§ 906 BGB: Zuführung unwägbarer Stoffe
Nach § 906 kann der Eigentümer von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen nicht verbieten, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen; die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig. Nach § 907 kann verlangt werden, dass „Gefahr drohende Anlagen“ auf Nachbargrundstücken nicht hergestellt oder gehalten werden.


Das BGB (1900) enthält bereits einigen Immissionsschutz, Aufschwung bekam er erst mit dem Immissionsschutzgesetz von 1974 und dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und deren Vorbeugung. Aber auch dieses beschränkte sich auf physische und chemische Einflüsse, obgleich doch Missionare und Missionen alles andere als selten sind und seit Jahrhunderten, Gesandte, die Botschaften, Informationen überbringen sollten.
Wenn man eine Analogie bilden will, so entspricht dem Grundstück ein Mensch als leib-seelische Einheit, die Einwirkungen kommen nicht aus der Zuführung von gefährlichen Stoffen, sondern von gefährlichen Informationen. Eine Gefahr drohende Anlage wäre z.B. eine Werbeagentur.
Gerade in der Informationsflut sind untergemischte irreführende, „stupsende“ (nudging), lenkende Informationen problematisch, weil schwer zu identifizieren. „Ich möchte Sie darüber informieren …“ verspricht eine Wissensvermehrung, Information hat hier eine andere Bedeutung als in der Informationstechnik (Shannon) – da ist Information bedeutungsfrei. So wie die durch ein Rohr fließende oder gepumpte Flüssigkeitsmenge gemessen wird, ohne ihre qualitative Zusammensetzung zu berücksichtigen.
Bei der flächendeckend aufgedrängten Werbung fragt sich, ob die psychische Unversehrtheit verletzt ist. Denn wird nicht vernünftige Willensbildung und Entscheidungsfindung unterminiert? Außerdem belästigt sie oft, eine Variante des Stalking. Nur die körperliche Unversehrtheit in Art. 2 GG zu erwähnen impliziert, die seelische dem grundrechtlichen Schutz zu entziehen, was an eine lange Tradition anschloss, die erst bei Mobbing, Stalking, MeToo deutlich durchbrochen wird, auch wird die psychische Unversehrtheit durch das BVerfG unter „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“ inzwischen in weitem Umfang geschützt.
Werbewirksamkeit ist das Ziel des Werbenden, wirksam ist sie, wenn der gewünschte Kaufimpuls ausgelöst oder der werbende Dienstleister, die werbende Partei auserwählt wird.
Werbung spricht ein Bedürfnis an, schafft es vielleicht erst, und kürzt die Suche nach einem Objekt, das dies Bedürfnis befriedigen könnte, ab, indem es das begehrte Objekt als schnell und günstig erreichbar präsentiert. Bedürfnis + Objekt, definiert D. Dörner, macht das Motiv.
Werbung muss Aufmerksamkeit erregen, ein verbreitetes Bedürfnis ansprechen und präsentiert dann in der Regel eine Traumwelt, eine illusionäre Vorstellung, baut gleichsam einen Übergangsraum (Winnicott). Sie transzendiert diesen, indem sie vorgaukelt, mit dem Erwerb oder der Nutzung von XYZ würde der Traum Wirklichkeit, das Bedürfnis befriedigt. Damit überschreitet sie die Grenze zwischen Fiktion und Wissen(-schaft) und verwischt diese – so auch am Filmset, wenn scharf geschossen wird. Dieser Einbruch der Realität führt zum Abbruch des Drehs. Eine deutliche Grenze ist unverzichtbar; der Vorhang fällt und damit ist sie markiert.
Werbung stört die Willensbildung und Entscheidungsfindung, trägt zur Wissensmehrung wenig bis nichts bei. Sie beeinträchtigt seelisches Funktionieren wie der Feinstaub das physiologische. Werbung ist eine höchst bedeutsame Manipulationstechnik.
Wenn ohne Werbung der Zutritt zu vielen Märkten unmöglich ist, muss sich Werbung vermehren. Da Aufmerksamkeit knapp ist, entbrennt ein Wettbewerb um Aufmerksamkeit, da die stofflichen und virtuellen Werbeflächen knapp und auch nicht beliebig vermehrbar sind, steigt der Preis. Da sich die Werbeflächen aber beträchtlich vermehrt haben, stehen die Adressaten vor dem Problem, auswählen zu müssen. Aus Sicht der Werbetreibenden muss ihre Werbung hervorstechen. Superlative sind ein taugliches Mittel und die Frage „Wer kann am superlativsten“ wird mit einer Inflation der Superlative beantwortet.
Wenn Umsatz wächst und Preis steigt und die Anforderungen an Werbung größer werden, um in der Konkurrenz um Aufmerksamkeit und Wirksamkeit zu bestehen, nehmen die Transaktionskosten zu. Der Werbungswettlauf hat durchaus Ähnlichkeit mit dem Rüstungswettlauf. Auch wenn die Waffen hier nicht Körper, sondern Seelen verletzen.
Werbung ist als für das Informationszeitalter relevante Immission zu sehen, deren Emission schon verhindert werden sollte, gegen die mindestens Immissionsschutz etabliert werden muss.

Es muss nicht immer Strafrecht sein: Sind die Maskendeals der Abgeordneten Nüßlein und Sauter sittenwidrig (§ 138 BGB)?

Das OLG München hat einer Beschwerde der beiden Abgeordneten gegen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen Verdachts der Abgeordnetenbestechlichkeit (§ 108e StGB) aus guten Gründen stattgegeben. Denn das Gesetz habe (absichtsvoll) solche außerhalb der unmittelbaren Abgeordnetentätigkeit liegenden Tätigkeiten von der Strafbarkeit ausgeschlossen. Das zu korrigieren sei die Justiz nicht befugt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Gericht hat den Gesetzgeber gerügt. Die Folge ist, dass die mit einem Arrest belegten Honorare von, nun, nicht unbeträchtlicher Höhe, wieder freigegeben werden. Sauter reklamierte diese Entscheidung als Sieg und will wieder in die CSU-Landtags-Fraktion aufgenommen werden (SZ v. 19.11.21).
Selbst mir als Strafrechtler scheint diese unerbittliche Konzentration auf das Strafrecht durchaus befremdlich. Wenn nicht strafbar, dann rechtmäßig? Das Strafrecht soll, so die allgemeine (mit der Verfassung bestens vereinbare) Doktrin, immer nur das letzte Mittel sein, ultima ratio. Also: Alles, was bestraft werden soll, muss rechtswidrig sein, das gilt unangefochten. Aber nicht alles Rechtswidrige ist strafbar.
Dass die Deals moralisch anrüchig sind und bleiben, scheint auch niemand zu bezweifeln (SZ „Schmutzig, aber legal“, 19.11.21). Eine verbreitete Auffassung ist, dass Moral und Recht strikt zu trennen seien. Die moralische Entpflichtung von Unternehmern und Unternehmen, aber auch von politischen Subjekten – der freimütig lügende Boris Johnson gibt hier einen wahren Leuchtturm ab – ist weit fortgeschritten. Das neoliberale Mindset hat geradezu Genehmigungen zum Bösesein ausgestellt (J. Aldred, License to be Bad, 2019), L. Herzog (2018) fordert eine Remoralisierung des Systems und K. Pistor (Code of Capital) analysiert das moderne zivilrechtliche Mindset und die Unterminierung der Moral, beide ohne zu problematisieren, ob manches Moralwidrige nicht rechtswidrig ist.
Verloren gegangen ist, dass zahlreiche Vorschriften im BGB, aber auch anderen Gesetzen, einen Bezug auf Sittlichkeit und Moral enthalten und als fundamental gelten, „fundamental laws“, die Generalklausel des § 242 BGB mit ihrem Bezug auf Treu und Glauben ist ein hervorragendes Beispiel. Die Wahrheitspflicht des § 134 ZPO findet sich ähnlich in anderen Gesetzen (§ 150 AO z.B.) – wird in der justiziellen Praxis nicht immer ernstgenommen, Lügen als normal angesehen. Eine Wahrheitspflicht gilt auch für Beamte und Amtsträger. Ein „Recht zu lügen“ zu behaupten, scheint mir ein Indiz für moralische Erosion. Lügen als Ausdruck von Meinungsfreiheit anzusehen, ist auf diesem Hintergrund pervers. Vielleicht sollte man auch daran erinnern, dass A. Smith von einer solchen Moralverlorenheit weit entfernt war.
Der BGH hat kürzlich klargestellt, dass auch Unternehmen andere sittenwidrig schädigen können und das dies rechtswidrig ist und § 826 BGB als Anspruchsgrundlage in Anspruch genommen. [Das lauthals und verbreitet vorgetragene Verlangen nach business ethics könnte sich durch eine gute Rechtssozialisation erübrigen.]
Was die Maskendeals angeht und die Beteiligung der Abgeordneten als honorierte Vermittler und Verhandler wäre zu prüfen, ob § 138 BGB in seinen beiden Absätzen in Anschlag zu bringen ist: sittenwidrige (Abs. 1) und wucherische (Abs. 2) Rechtsgeschäfte sind nichtig. Dass die Masken zu „Mondpreisen“ angeboten und mit der Behauptung, wenn das Geschäft nicht schnell zustande komme, werde jemand anders die Masken bekommen, liefert doch recht kräftige Anhaltspunkte dafür. Dass die Honorare eine Höhe haben, die zu einer beobachtbaren Leistung in keinem angemessenen Verhältnis stehen, liefert auch Anhaltspunkte für Sittenwidrigkeit in dieser Richtung – zumal wenn man die näheren Umstände dieser Geschäfte betrachtet (vgl. die ausführliche Darstellung in der SZ v. 21.04.21 (Bayern) u. unter der Überschrift „Das Ultimatum“ 17.11.21)
Wenn die „öffentliche Hand“ die Nichtigkeit dieser Verträge nicht wenigstens versucht geltend zu machen, bin ich versucht, an Untreue zu denken. Denn der Schaden für die öffentliche Hand – überhöhte Preise gezahlt – ist immens, die Honorare wurden aus dem diesem Schaden korrespondierenden Vorteil – den Gewinnen aus den Deals – gezahlt.

Die XX-Ökonomie

Buchbesprechung: Scott, L. (2020) The Double X Economy. The Epic Potential of Women’s Empowerment. London (Faber & Faber) [dt.: Das weibliche Kapital; Hanser]

Patriarchen treffen an beiden Orten [sc. Afrika; USA] Entscheidungen für alle anderen – sie zwingen Frauen, die lieber Bildung und Autonomie anstreben würden, als sich der Erwartung stiller Dienstbarkeit und Selbstaufopferung zu beugen. Fruchtbarkeit wird auf beiden Kontinenten als stumpfes Instrument eingesetzt, wobei die afrikanischen Mädchen gezwungen werden, Kinder zu gebären, und die amerikanischen Frauen stark unter Druck gesetzt werden, die Mutterschaft für die Arbeit oder die Arbeit für die Mutterschaft aufzugeben. (S. 40)
Scott, eine Texanerin in Oxford, emeritierte Ökonomie-Professorin, kann auf der Basis zahlreicher feldnaher eigener Forschungen in Afrika, Asien und den reichen Ländern des globalen Nordens und eines großen und tief verankerten Überblicks eine Vorstellung von weiblicher Ökonomie verschaffen, die den Wirtschaftswissenschaften (aber auch den Rechts- und Gesellschaftswissenschaften) nicht in den Blick gerät oder als mehr oder minder unbedeutend angesehen ist. Das hat zur Folge, dass weibliche Arbeit ignoriert oder abgewertet, weibliche Investitionen unberücksichtigt bleiben. Frauen gelten als inkompetente Geschäftsleute, denen man eher keine Kredite geben, eher dunkelgraue Zukünfte ihrer Unternehmen prophezeien und nicht als bestimmende, führende, leitende Personen ansehen sollte. Die sich nicht eignen, Eigentum zu haben, eher, Eigentum zu sein, getauscht zu werden. Vater oder Ehemann können über sie verfügen und insbesondere die Einwirkung anderer auf sie verbieten (vgl. § 903 BGB: Der Eigentümer kann … mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen). Auch ihre Eigenbewegungen unterdrücken und sanktionieren, oder jedenfalls lenken, oft in eine irrationale und für sie nachteilige Richtungen. Die Produkte der Frauen darf sich der jeweilige Bestimmer oft selbstverständlich aneignen. 70% der Sklaven – deren Zahl so groß ist wie nie – sind Frauen.
Die Gestalten und Gestaltungen der weiblichen Ökonomie sind vielfältig, sind anders in Uganda als im Vereinigten Königreich, anders in den USA als in Bangladesch, aber die zuvor genannten Aspekte kommen, bei variabler Ausprägung und diversen Mischungsverhältnissen, überall vor. Das zeigt Scott in lebensnaher und empathischer Darstellung von Forschungsergebnissen.
So viel Potential ungenutzt zu lassen, hat erhebliche ökonomische Auswirkungen. Wirtschaftliche Entwicklung stagniert, sozial- und umweltschädliche Produktion und Verteilung unter patriarchalem Kommando gehen unbehelligt weiter, was zu krisenhaften und gemeinwohlschädlichen Folgen führt. Die Weltbank schätzt, dass ärmere Länder, hielten sie Mädchen bis zur 12. Klasse in der Schule, zwischen 15 und 30 Billionen $ sparen könnten, die durch Verluste an Lebenszeit-Produktivität und Einkommen verloren gehen; die Kosten von Kinderheiraten betragen eine Billion$/Jahr (S. 32).
Wie schon das Eingangszitat andeutet, steht als organisierendes und in Organisation transformiertes Prinzip das Patriarchat, die Vaterherrschaft, nicht die Männerherrschart. Den Bruderschaften oder „Brüderhorden“ sind nicht Schwesternschaften entgegenzustellen, sondern Geschwisterlichkeit wird die Parole. Geschlechtsgemischte Teams schneiden am besten ab.
Je größer die Geschlechtergleichheit in einem Land, desto besser die mathematischen Leistungen der Frauen und umgekehrt (S. 140). Aber trotz besserer Ausbildung in den USA und im UK erhalten Frauen schlechtere Jobs und weniger Beförderung (S. 288). Einige Privatschulen in den USA senkten die Eintrittsschwellen für Jungen, um die Geschlechterbalance zu erhalten. Trotz solcher Bemühungen, die Mädchen fernzuhalten, sind 57% der Studierenden weiblich (S. 133). Ungleiche Bezahlung: weltweit liegt der Frauen Lohn bei 65% des männlichen.
Exzessive männliche (hier wäre besser: patriarchale) Dominanz, geht mit mehr Konflikt, Krieg und krimineller Gewalt einher, was Überleben bedroht (S. 17). Einige unbeherrschte Männer haben Autorität über die meisten vernünftigen Männer (S. 20). Ökonomische Schlechterstellung von Frauen hält sie in missbräuchlichen Beziehungen und bedingt mehr häusliche Gewalt gegen Frauen, was schätzungsweise 4 Billionen $ kostet.
Auch wenn Scott den kategorialen Sprung Chengs (vgl. Beitrag vom 6.11.21) terminologisch nicht nachvollzieht – er scheint ihr fast auf der Zunge zu liegen. Das patriarchalische Muster fördert ingressives Handeln und das steht der Ausschöpfung des menschlichen Potentials und damit der wirtschaftlichen Blüte im Wege. Congressives Handeln kann nur gedeihen, wenn die Strukturen und Prozesse passen, was einen „Musterbruch“ verlangt.
Der „Pfad zur Erlösung“ – Überschrift des 14. und letzten Kapitels – führt denn auch nicht darüber, dass ein Vater den Sohn martern und kreuzigen lässt. Vielmehr über die ökonomische Stärkung und Ermächtigung der Frau, die zu weniger Gewalt, ökonomischem Wachstum und besserer Reproduktion menschlicher Ressourcen führt. Die Stärkung der öffentlichen Betreuung, Erziehung und Bildung ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Beitrag dazu.

De-Manipulations-Experimente

Das Thema des Blogs mag auf den ersten Blick nicht zu den einzelnen Beiträgen passen. Daher liefere ich eine Erläuterung.
Ein Experiment ist ein Versuch, hilft, eine kontrollierte Erfahrung zu machen (experience), die reflektiert werden kann und Aufschluss verspricht, ob bestimmte Tatsachen, Zusammenhänge, Prozesse gegeben sind oder nur imaginiert.
Manipulation beeinträchtigt eine rationale Entscheidungsfindung, was eine wenig rationale Entscheidung wahrscheinlich macht. Diese prozedurale Rationalität betrifft den Willensbildungsprozess. Je offener man für neue Informationen, neues Wissen, seine eigenen Gefühlsregungen und die der anderen ist, je realistischer die Situationswahrnehmung ist, die eigenen Wünsche, Tendenzen, Motivationen registriert und je besser die kognitive und emotionale Prozessen abgestimmt sind, desto wahrscheinlicher wird eine materiell rationale, vernünftige Entscheidung.
Äußere Einflüsse können im günstigen Fall dazu beitragen, das Weltwissen zu vermehren und die innere, kognitive und emotionale Situation aufzuhellen. Sie wirken bildend und resultieren in: Bildung und Einsicht.
Manipulativ sind äußere Einflüsse dann, wenn sie verbilden, eine gegebene Verbildung konservieren oder verstärken – Ignoranz, Verleugnung, Verkennung, Verdrängung, Projektion. Sowohl die Anfälligkeit, manipuliert zu werden als auch die Versuchung, zu manipulieren, korrelieren nicht mit Intelligenz. Karl Landauer, der Begründer des Frankfurter Psychoanalytischen Instituts, später Sigmund-Freud-Institut, hat schon (1929) darauf hingewiesen und Steven Pinker in seinem Buch zur Rationalität (2021) unterstreicht das (obwohl er der Psychoanalyse eher feindselig gegenüber steht).
Anlass, ein De-Manipulationsexperiment zu starten sind Irritation und/oder Unbehagen, zeigen sie doch kognitive oder emotionale Dissonanz an (zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust), die unbewusst gemacht sind, mindestens bagatellisiert (ist doch nichts Ernstes). Diese Anzeichen verweisen auf unbequeme Wahrheiten, die das Wohlbehagen stören.
Das Experiment beginnt, wenn man sich bequemt, das Unbehagen in Kauf zu nehmen, sich zur Aufrichtigkeit gegenüber sich selbst zu entschließen.
Wenn man die Dissonanzen erforscht, erkennt man, dass man sich in einem Konflikt, innerpsychisch und/oder sozial befindet. Schon die folgende Analyse des Konflikts ist mühsam und zeitraubend, und ihn zu lösen erst recht. Wenn er denn zu lösen ist – muss man doch oft erkennen, dass man unbequemerweise in einem Dilemma befangen ist, dass man es nicht ganz richtig und zumal nicht jedem recht machen kann. Das kränkt die Omnipotenz, wie die Psychoanalytiker das nennen.
Anfangs also ein Selbst-Experiment, eine kontrollierte Selbst-Erfahrung, in der man sowohl die kognitive wie emotionale Dimension und ihr Zusammenspiel erkundet.
Unbehagen, Zeit und Mühe, oft Auseinandersetzungen mit anderen sind Investitionen in Wohlbefinden und Wohlergehen, die sich am Ende in wieder gewonnenem Wohlbehagen auszahlen.
Gewonnene Einsichten mit anderen zu teilen suchen, stellt den zweiten Abschnitt des Experiments dar. Die Reaktionen der anderen geben oft Aufschluss, ob man tatsächlich manipuliert war oder sich in einfachem Irrtum befand. Werden die Ideen schnell und mit emotionaler Beteiligung (abwegig, absurd, unverständlich) beseite gefegt, indiziert das Manipulation, die bei den anderen noch anhält. Natürlich auch, wenn „ja, richtig, habe ich noch nie überlegt“ auftaucht. Bestreitet jemand dagegen die Triftigkeit der behaupteten Einsicht überzeugend, muss man eingestehen, dass man im ersten Abschnitt sich nicht demanipuliert, sondern in einen Irrtum begeben hat.

Der Schlange, die Teufel und das Weib

Vor einigen Wochen ärgerte ich mich neben der zunehmenden #Verrauterung vieler Texte auch über die Gender*i*n*n*n, weil sie sowohl meinen Lesefluss hemmen als auch mangelnde Aufmerksamkeit oder mangelndes Wissen zu unterstellen scheinen. Wie ich trotzdem auf die Idee kam, mich zu fragen, ob die paradiesische Schlange vielleicht männlich gewesen sei, kann ich nicht erinnern. Möglich, dass die nebenbei laufende Lektüre von Miltons „Verlorenes Paradies“ (da wäre mein Englisch überfordert) eine Rolle gespielt hat. Die wiederum durch Lawrence Lessigs „Republic Lost“ angestoßen wurde. Die wiederum … Aber ich schweife ab.

Ich befragte ein hebräisches und danach auch ein griechisches Wörterbuch im Netz und, sieh da, männlich in beiden Sprachen. Die Menschenschlange im Griechischen: neutrum. 

Im Deutschen würde man niemals zu einem Mann sagen „Du alte Schlange“. Schlange ist von der gespalteten Zunge und Gift bis zum ringelnden Ende weiblich durch und durch. Die hebräische Bibelübersetzung von Buber/Rosenzweig, die seit Jahren wenig benutzt in meinem Regal steht, übersetzt, ohne Zögern und Fußnote, ins „die“. 

Die hebräische Mythologie von Ranke-Graves, die ich nach Lektüre seiner griechischen ins Regal gestellt, aber nie gelesen hatte, klärt dann darüber auf, dass der Schlange ein gefallener Engel ist. Die subtile Kenntnis des göttlichen Innenlebens „…damit ihr nicht werdet wie er“ und „damit ihr nicht noch vom Baum des ewigen Lebens esst“ (Ja, 2 verbotene Bäume im Paradies!) in rein männlich besetzten Himmel bei einer Frau hätte uns schon immer überraschen müssen. Die hier zu findende Geschichte der Schöpfungsgeschichte ist aufschlussreich in vieler Hinsicht. Eva war zuvor eine Göttin, jedenfalls im Glauben der Völker rundum. War sie also vorher verkannt und nun erkannt? Oder umgekehrt?

Bei Milton tauchen in der Hölle Frauen als Akteure auf, die als „du alte Teufel“ anzusprechen sein könnten. Obwohl hebräisch der Teufel durch und durch männlich ist, der Satan auch. 

Der Schlange brachte mich dazu, meine Aversion gegen die #Gendere*i*i zu überdenken.

…Der Vater starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Der Sohn lebte noch aber sein Zustand war sehr ernst. …wurde er in den Operationssaal geschoben, wo das Chirurgenteam auf ihn wartete. Jemand im Chirurgenteam sagte: „Ich kann nicht mit operieren, das ist mein Sohn“. (Hofstadter „Die Veränderung stillschweigender Annahmen, hervorgerufen durch Bewusstseinswandel“, in: Metamagicum, 1988).

Hofstadter habe ich 1989 gelesen und war überzeugt, dass man sprachlich den stillschweigenden Annahmen widersprechen müsse, hier: Chirurg sei ein Mann. (Ob das heute noch funktioniert oder sich doch schon was geändert hat?)

Gendered Words, schreibt Cheng (in x+y, S. 77; s. Beitrag letzte Woche) können einen Zirkel stiften, von Worten als Verhaltens-Vorschrift, zum vorschriftsmäßigen Verhalten, zu dessen Beschreibung, zu den Worten zurück, deren Bedeutung weiter aufgeladen und ausgerichtet wird. Die Einsicht bringt die Aversion gegen ** nicht zum Verschwinden.

Mein Vorschlag wäre, in allen Fällen des generischen Maskulinums oder Femininums für die übergreifende Kategorie das generische Neutrum zu wählen:

Rabe 

Rabenkrähe

Katze

Luchs

Fink

Meise

Salamander

Echse und nicht zuletzt:

Mensch, Chirurg, Forscher…

Schwein, x-Hörnchen, Krokodil, Pferd leben, warum auch immer, schon lange damit, ohne Anstoß zu nehmen. Könnten wir das auch lernen? Vom Erdmännchen zu lernen, wäre zu viel verlangt, oder? Warum eigentlich heißt es „das Weib“? Ist das nicht ein innerer Widerspruch? Warum gibt es dagegen keinen Protest?

x+y: A Mathematician’s Manifesto for Rethinking Gender Eugenia Cheng (Profile 2020)–Besprechung

Cheng lehrte „Reine Mathematik“ in Sheffield an der mathematischen Fakultät und verließ diese der patriarchalischen Strukturen wegen. Unterdessen lehrt sie an einer Kunsthochschule in Chicago, d.h. sie lehrt Künstler Mathematik, eine Kunst für sich. Ihre Bücher zeugen davon, dass sie diese Kunst beherrscht.

x+y= ?  Das Ergebnis hängt nicht nur vom Wert der Variablen, sondern auch von deren Kategorie ab. Welche Kategorien passen, hängt auch von der jeweiligen Umgebung, dem Kontext ab.

Kategorienbildung ist ein wesentlich in der Mathematik. Cheng, als Kategorientheoretikerin ist darauf spezialisiert und sie führt ein Stück ein, so dass man ihren Aufruf „gender“ neu zu denken, gut nachvollziehen kann.

Gendered Thinking – Ungendered Thinking. So sind die beiden Teile des sieben Kapitel umfassenden Buches umschrieben.

Während man gendered umstandslos mit geschlechtsspezifisch übersetzen kann, ist ungendered auch als unverfälscht zu verstehen. 

Das geschlechtsspezifische Denken verfälscht: Was im Kontext von Gleichstellung von Frau und Mann, im Geschlechterkampf verhandelt wird, wäre vielfach besser zu verstehen als Konflikt zwischen ingressivem und congressivem Umgang miteinander, als Unterschied in Kommunikation und Interaktion. Ingressiv bedeutet „eintrichternd“ oder „einflößend“ und aus dem medizinischen in den sozialen Bereich übertragen. (Dass dem eine aggressive Komponente zukommt, wird nicht eigens betont.) Congressive hingegen bezieht sich auf die wechselseitige Bereicherung durch Verbreitung von Wissen, im Gespräch gewonnenen besseren Verständnis, Debatten, in denen es nicht um Gewinnen und Recht haben geht, respektvollem und achtsamen Umgang miteinander, wie es für gelingende Erziehung, Ausbildung, Forschung mehr als nützlich ist.

Eine Frauenquote hilft nicht weit, wenn ingressive Kultur konserviert bleibt. 

Was als geringer Frauenanteil erscheint, ist eine Verdrängung congressiven Handelns aus ingressiven Strukturen und „Betriebssystemen“ heraus. Männer, die ein betont congressives Potential haben, finden keine Aufnahme oder wollen sie nicht, die anderen Männer und die Frauen werden gedrängt, congressives Handeln zu unterdrücken und ingressives zu leben.

Die Verfälschung trägt zum kontinuierlichen Erhalt vaterherrschaftlicher Strukturen, Habitus und Verhalten bei: Patriarchat ist Herrschaft über Töchter und Söhne, nicht der Männer über die Frauen.

Cheng zeigt, wie ingressive Strukturen in vielen Bereichen, in denen keine Ressourcenknappheit herrscht und daher keine Verteilungskämpfe geführt werden müssten, wachsen, von Demokratie, Justiz, Wissenschaft (nicht nur Mathematik) bis hin zu Musik (sie selbst ist Pianistin). Orientierung auf Wettbewerb, Exzellenz, Auszeichnungen und „Superstar-Idolisierung“ hindern congressives Verhalten. Damit schädigen sich nicht nur einzelne, die über entsprechende Fähigkeiten und Motivationen verfügen, sondern auch Demokratie, Bildung, Wissenschaft nehmen Schaden, bleiben hinter ihrem produktiven Potential zurück.

Cheng weist aber auch in Bezug auf die genannten Bereiche auf individuelle und kooperative Möglichkeiten hin, congressives Handeln zu stärken und ingressive Strukturen erodieren zu lassen.

Das Buch stiftet an, eingefahrene Denkmuster in Frage zu stellen und bietet eine Alternative, regt auch an, anderes neu zu denken.Dazu kann auch Chengs vorheriges Buch beitragen, „The Art of Logic“ (Profile 2018), das auf ingressive Art den Leser in diese Kunst einführt.

Die Familie als Unternehmen, der Heiratsmarkt (auch) als Arbeitsmarkt

Wenn man der „Verneinung der ökonomischen Grundlagen der menschlichen Existenz“ entkommt, erkennt man Tätigkeit in der Familie, in „Haus und Garten“, Pflege, Erziehung, Fürsorge als Arbeit, die Familie als (Re-) Produktionsstätte nicht nur von Arbeitskräften,  sondern von Bürgern. Wie alle Produktionsstätten bedürfen sie der Bestands- (z.B.  Wohnung, Kühlschrank, Bett) wie der Verbrauchsressourcen (z.B. Nahrung, Wasser, Elektrizität), der Investitionen.

Die Reproduktion bedarf des mütterlichen – anfangs weitaus mehr – wie väterlichen Investments, wie die Biologen das ungeniert nennen, und einer Menge Arbeit, die die Arbeit des Nachwuchses bei der Selbsterzeugung erst erfolgreich macht. Abgesehen davon, dass der Nachwuchs gefüttert, gewärmt und gesund erhalten werden will und soll. Lust und Liebe sind, wie im vorigen Beitrag gesagt, gerade hier entscheidende Produktionsfaktoren. Lust- und Lieblosigkeit hat zumal bei Kindern gravierende und nur schwer zu heilende Schäden zur Folge. Sie können nicht abwandern und haben nur geringe Verteidigungs- und Widerspruchsmöglichkeiten.

Die Erhaltung und „Wartung“ – maintenance – der Erwachsenen, Regeneration, Heilung, Pflege – verlangt auch Arbeit und Hilfsmittel, (ist hier nicht unter Reproduktion subsumiert).

Von diesem nüchternen Ausgangspunkt gesehen sollte einem Zusammenschluss – traditionell: Heirat – zu einer Familie eine Abschätzung der Arbeits- und Investitionsfähigkeit wie -bereitschaft der Beteiligten vorausgehen und über die faire Verteilung von Aufwand und Ertrag, Vorteilen und Kosten, der Einlagen durch Vermögen oder Arbeit verhandelt werden.

Insofern ist Familie rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB) (besonderer Prägung), ökonomisch eine Unternehmung.

Im industriegesellschaftlichen Modell mit dem Mann und Vater in erster Linie als „Ernährer“, der den Unterhalt für Frau und Kinder und die notwendigen Investitionen aus dem Ertrag seiner Lohnarbeit leistet, erbringt die Frau ihre Einlage in die Gesellschaft – von der Aussteuer abgesehen – durch Erledigung fast aller familiären Arbeiten, Mann und Kindern zu Diensten. Der nach einer Partnerin Ausschau haltende Mann sucht also auch eine, möglichst qualifizierte, Arbeitskraft, eine gute Hausfrau und Mutter, die Frau einen fleißigen, qualifizierten (und möglichst vermögenden) Mann, der aus seiner Lohnarbeit, der Vermietung seiner Arbeitskraft, reichlich Gewinn zu ziehen verspricht, aus welchem in die Familie investiert wird.

Die Verneinung der ökonomischen Grundlagen der Familie hat zur Folge, dass sich die Beteiligten häufig zieren, die genannten Punkte zum Verhandlungsgegenstand zu machen, sich darauf beschränken, sich wechselseitig zu taxieren.

Die Familienarbeit nicht als solche anzuerkennen bedeutet in dem skizzierten Modell, die Verhandlungsposition der Frau zu schwächen – „das bisschen Haushalt …“ und „meine fürsorgliche Treue sei dir Lohn genug“. Generell ist damit auch eine Entwertung von Erziehung, Lehre, Pflege und Fürsorge verbunden, von der nicht nur Frauen betroffen sind, wie im nächsten Beitrag gezeigt werden soll. Schließlich entziehen sich die familiären Arbeiten dem Blick der Arbeitsökonomie und  korrespondierenden marktwirtschaftlichen  Betrachtungen.  Untersuchungen zum Heiratsmarkt sind selten, als Arbeitsmarkt wird er nicht erkannt, auch nicht als einer, wo Investoren nach Investitionsmöglichkeiten Ausschau halten. Das Familien- und das flankierende Sozialrecht haben die Benachteiligung der Frauen hinsichtlich ihrer sozialen und ökonomischen Selbstbestimmung gemindert, aber nicht im gebotenen Umfang aufgehoben.

Die für die familiale Unternehmung erforderlichen Investitionen als Konsum und Verbrauch zu bezeichnen, trübt den Blick der Wirtschafts- wie der Rechtswissenschaften weiter. Das hat dann auch zur Folge, dass die Verbraucher am Ende die Mehrwertsteuer tragen, niemand mehr da, auf den man sie überwälzen könnte.

Eine gesunde ökonomische Lage der Familie liefert Lust und Liebe, die wir dort so sehr erhoffen, die Basis. Die fehlt vielen Familien mit der Folge von Trennung, Alleinerziehenden und armen Kindern, arm in vieler Hinsicht.

Mit diesen Überlegungen sind wir der Antwort auf die Frage, was die Funktion der Verneinung ist, woher das Motiv dazu stammt, etwas näher gerückt. Die sog. „Abwehrmechanismen“ in der Psychoanalyse, zu denen die Verneinung gehört, helfen in Konfliktlagen, sozial oder innerpsychisch, einen Kompromiss zu finden, der mit dem Konflikt  zu leben erträglich macht, aber eine Lösung erspart, eine Ersparnis, die langfristig sie übersteigende Kosten nach sich zieht, die nicht ökonomischer Natur sein müssen.

Die Verausgabung von Kraft und Geist: Arbeit, Lust & Liebe

Individuals seek to maximize their well-being by consuming goods (such as fancy cars and nice homes) and leisure. […] The economic trade-off is clear: If we do not work, we can consume a lot of leisure, but we have to do without the goods and services that make life more enjoyable.

Borjas, Labor Economics, S. 21

Manchmal braucht es Jahrzehnte, bis Wissen sich in Einsicht umsetzt. Seit Jahrzehnten wusste ich, nicht erst seit dem Vorwerk-Clip „Ich führe ein kleines Familienunternehmen“,  dass in Familien reichlich Arbeit anfällt und verteilt werden muss, auch aus eigener Erfahrung. Abgesehen davon, dass viele Investitionen erforderlich sind.  Ich wusste auch,  dass diese Tatsachen in den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nicht wirklich anerkannt sind, geschweige denn angemessen berücksichtigt.

Als ich die zitierten Sätze las, kam mir die Erleuchtung, die zugleich den Fragenden in mir weckte. Was ist Arbeit? Ist der Heiratsmarkt (auch) ein Arbeitsmarkt, die Familie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, warum gibt es kein Lehrbuch der Familienwirtschaft z.B.?Davon wird in kommenden Beiträgen die Rede sein.

Zu grotesk oder absurd leuchteten die Behauptungen auf, außer Lohnarbeit gebe es nur Konsum und Freizeit,  zwischen mehr Konsum und weniger Freizeit gelte es zu wählen.  Mehr Konsum verlangt mehr Lohnarbeit. Die Wegezeit der Bauarbeiter und der Pendler zählt auf Anhieb auch zur Freizeit.

Von einem Lehrbuch zu Arbeits-Ökonomie wie Borjas‘ erwartet man, aufgeklärt zu werden, was Arbeit ist, welche Arten von Arbeit es gibt, welche Rolle Arbeit wirtschaftlich spielt, wie sie verteilt wird,   die ArbeiterInnen (re-)produziert werden und wer die notwendigen Investitionen tätigt. Diese Erwartung wird enttäuscht. Von S. 2 an ist es ein Buch über Arbeitsmarkt-Ökonomie. Ich musste mir eingestehen, dass ich selbst nur einen schwammigen Arbeitsbegriff habe, insbesondere mir ein Konzept von „geistiger Arbeit“ fehlt. Meine Ignoranz – nicht nur meine, wie ich schnell merkte. Aber das stelle ich zurück, halte fest, dass geistige Arbeit anders ist als körperliche, sie häufig verwoben sind, die eine ohne die andere nicht erfolgreich ist. Geistige Arbeit selbst hat eine kognitive und eine emotionale Dimension – im Englischen mit mind and spirit zu unterscheiden – die von unterschiedlicher relativer Bedeutung sein können, keine aber jemals fehlen dürfte. Körperliche, geistige und seelische Arbeit.  Üben, Lernen, Kommunizieren, Bindungen eingehen, gestalten und erhalten – alles Arbeit.

Die emotionale Seite sei mit Lust und Liebe angesprochen. Sie zu beleuchten hilft, die befremdliche Verneinung von Haushalts-, Erziehungs- und Beziehungstätigkeit als Arbeit besser zu verstehen.

“Lust und Liebe zum Ding,  macht Müh‘ und Arbeit gering”.  Nicht nur der (sexuellen,  sozialisatorischen) Reproduktion der Individuen sind Lust und Liebe dienlich.  Allerdings geht das Sprichwort fehl,  wenn es behauptet,  die Arbeit wäre dadurch gering.  Vielmehr wird Arbeit in sich lustvoll (“flow”) oder die erwartete Befriedigung aus dem Ergebnis und dessen Konsumtion motiviert,  vergnügt.

Liebe verweist darauf, dass Menschen der Beziehungen und Bindungen bedürfen und auf die Kunst, die erforderlich ist, solche zu gestalten. Der Mensch ist, wie Tomasello (Mensch Werden; 2021) jüngst eindrucksvoll gezeigt hat, ein kooperatives Tier, das einzige kooperative Tier. Kooperation ist angesichts knapper Ressourcen und Ressourcenkonflikten, Abhängigkeiten, Bedrohungen oft nicht leicht aufzubauen und störbar. Arbeit, von Wut, Hass und/oder Verachtung   getrieben,   leitet zum „Kriegshandwerk“ jeder Art. Vernichten, Rauben, Ausbeuten und Plündern sind Arbeit. Lieblose Arbeit, mag sie auch lustvoll sein, verdirbt.  Liebe verweist darauf, dass Menschen der Beziehungen und Bindungen bedürfen und auf die nötige Kunst, solche zu gestalten. Möchte man dem Künstler absprechen, dass er arbeitet?

Stimmt man dem zu, wirkt die Entgegensetzung von Arbeit und Freizeit, die Work-Life-Balance auch – wäre man arbeitend dann doch leblos –, erst recht befremdlich. Wenn es heißt „Arbeit ist das halbe Leben“ ist mit Arbeit unterschwellig nur Lohnarbeit gemeint, immerhin gehört diese dann zum Leben,  aber dass jenseits der Lohnarbeit auch ungeheuer viel gearbeitet wird, wird ausgeblendet.

Pflege, Fürsorge, Erziehung, Lehren und soziale Pädagogik als Arbeit zu sehen und damit als wirtschaftlichen Faktor trägt mir vielleicht den Vorwurf ein, ich ökonomisierte einen heiligen Bezirk. Umgekehrt, wenn ich Lust, Liebe und Vergnügen in die berufliche, die Lohnarbeit einführe, liefere ich ein Argument zu Lohnsenkung. Denn Vergnügen gelte doch als Bezahlung genug.

Bourdieu (Meditationen, 1997, S. 242) spricht von der „kollektiven Verneinung der ökonomischen Grundlagen der menschlichenExistenz“,  die sich in Beziehung auf Religion, Kunst und Familie erhalte.

Der Wirtschaft und der Lohnarbeit ihre geistig-seelischen Dimension abzusprechen, ist die komplementäre Verneinung. Womit wir einen Zeh in den Strudel der Psychoanalyse gesteckt hätten.

Wir bezahlen Facebook mit Geld

In der Debatte um eine kartellrechtliche Restriktion von Facebook wurde kürzlich die Behauptung wiederholt, das Kartellamt habe es schwer, weil wir mit unseren Daten und nicht mit Geld zahlten. Darauf sei das Kartellrecht nicht vorbereitet. Das ist eine trügerische Behauptung. Zum einen umfasst das „Wir“ nur Facebook-Nutzer Wir(1), Facebook-Dienst-Verweigerer zahlten demnach nicht.

Richtig ist hingegen, dass wir, als die Gesamtheit aller Kunden von Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die bei Facebook werben, Geld an Facebook zahlen – Wir( 2).

Die Behauptung, Wir (1) zahlten mit Daten, ist so richtig wie die, die Goldmine zahlte für das Minieren mit ihrem Gold, oder, beim Organraub, die Person, die mit nur noch einer Niere das Krankenhaus verlässt, während sie mit zweien hineingegangen ist, zahle für die Operation mit ihrer Niere. Diese Vergleiche sind nicht vollkommen, denn die Daten (Informationen) werden nicht entnommen, gehen dem Nutzer nicht verloren. Vielmehr wird Wissen verbreitet, was in einer neutralen Umgebung eher wünschenswert ist. In strafrechtlichen Vernehmungen muss darüber belehrt werden, dass „alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann.“

Werden die von Facebook-Nutzern gewonnen Informationen gegen sie verwendet? Facebook hat wirtschaftlich betrachtet inzwischen eine oligopolistische Stellung auf dem Werbemarkt, was einen Eingriff des Kartellamts rechtfertigen könnte. Diese konnte es dadurch gewinnen, dass es „Datamining“ betrieb und die Wünsche und Begehrlichkeiten der Nutzer und damit allgemeine Kauftendenzen erkennen und Werbetreibenden passgenaue Adressaten vermitteln konnte. Diese Vermittlung wird bezahlt.

Werbung ist ein Manipulationsmittel, darauf angelegt, die freie Willensbildung zu beeinträchtigen. Manipulation ist mithin ein aggressiver Akt. Facebook nimmt quasi die Rolle des Ermittlers im Strafverfahren ein, oder der schönen Spionin, der nachts im Bett die wichtigsten Geheimnisse bereitwillig erzählt werden. Die Umgebung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist eine von Kampf, denn der Verdächtige tut gut daran, sich eines Verteidigers zu bedienen, Angreifer ist die Staatsanwaltschaft.

Die Umgebung der Werbetreibenden ist ebenfalls eine kämpferische, denn die Werbeadressaten sollen in ihrer Willensfreiheit beschränkt werden. Klug ist, sich dagegen zu verteidigen. Facebook sammelt, so könnte man sagen, Gesichtsabdrücke, die dann auf Gesichtsausdrücke abgetastet werden. Die Manipulateure nutzen das Wissen um unsere Begehrlichkeiten und Ängste wie der Einbrecher das gekippte Küchenfenster.

Nun sind die von den Werbetreibenden an Facebook zu entrichtenden Beträge Kosten, die auf die Auftraggeber, d.h. die Produzenten, Händler oder Dienstleister umgelegt werden. Diese wiederum kalkulieren diese Kosten in die Preise ein.

Was als Produkt- oder Dienstleistungspreis erscheint und ausgewiesen ist, ist in der Sache zu einem Teil ein Preis für Facebook. Diesen Preis zahlen aber nun alle Käufer dieser Produkte, ob Facebook-Nutzer oder nicht. Wir(2) zahlen die Werbung und finanzieren Facebook über eine Art „Lieferkette“, die allerdings im Untergrund den Blicken entzogen ist. Das ist vom marktwirtschaftlichen Ideal des Aushandelns von Leistung und Gegenleistung ebenso weit entfernt von den Fundamenten des Privatrechts, wo es um irrtums- und von tendenziöser Beeinflussung freie Willenserklärungen geht, die am Ende, wenn sie übereinstimmen, Grundlage eines Vertrages bilden. Die skizzierte „Lieferkette“ bildet einen trügerischen Gesamtzusammenhang, der eine mehrfache Ausbeutung der „Endverbraucher“ bewirkt, der auch hier zum Endzahler wird.

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