Trügerischen Hoffnungen und trüben Vorstellungen entkommen – Blog von Dirk Fabricius

Kategorie: Glosse

Es muss nicht immer Strafrecht sein: Sind die Maskendeals der Abgeordneten Nüßlein und Sauter sittenwidrig (§ 138 BGB)?

Das OLG München hat einer Beschwerde der beiden Abgeordneten gegen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen Verdachts der Abgeordnetenbestechlichkeit (§ 108e StGB) aus guten Gründen stattgegeben. Denn das Gesetz habe (absichtsvoll) solche außerhalb der unmittelbaren Abgeordnetentätigkeit liegenden Tätigkeiten von der Strafbarkeit ausgeschlossen. Das zu korrigieren sei die Justiz nicht befugt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Gericht hat den Gesetzgeber gerügt. Die Folge ist, dass die mit einem Arrest belegten Honorare von, nun, nicht unbeträchtlicher Höhe, wieder freigegeben werden. Sauter reklamierte diese Entscheidung als Sieg und will wieder in die CSU-Landtags-Fraktion aufgenommen werden (SZ v. 19.11.21).
Selbst mir als Strafrechtler scheint diese unerbittliche Konzentration auf das Strafrecht durchaus befremdlich. Wenn nicht strafbar, dann rechtmäßig? Das Strafrecht soll, so die allgemeine (mit der Verfassung bestens vereinbare) Doktrin, immer nur das letzte Mittel sein, ultima ratio. Also: Alles, was bestraft werden soll, muss rechtswidrig sein, das gilt unangefochten. Aber nicht alles Rechtswidrige ist strafbar.
Dass die Deals moralisch anrüchig sind und bleiben, scheint auch niemand zu bezweifeln (SZ „Schmutzig, aber legal“, 19.11.21). Eine verbreitete Auffassung ist, dass Moral und Recht strikt zu trennen seien. Die moralische Entpflichtung von Unternehmern und Unternehmen, aber auch von politischen Subjekten – der freimütig lügende Boris Johnson gibt hier einen wahren Leuchtturm ab – ist weit fortgeschritten. Das neoliberale Mindset hat geradezu Genehmigungen zum Bösesein ausgestellt (J. Aldred, License to be Bad, 2019), L. Herzog (2018) fordert eine Remoralisierung des Systems und K. Pistor (Code of Capital) analysiert das moderne zivilrechtliche Mindset und die Unterminierung der Moral, beide ohne zu problematisieren, ob manches Moralwidrige nicht rechtswidrig ist.
Verloren gegangen ist, dass zahlreiche Vorschriften im BGB, aber auch anderen Gesetzen, einen Bezug auf Sittlichkeit und Moral enthalten und als fundamental gelten, „fundamental laws“, die Generalklausel des § 242 BGB mit ihrem Bezug auf Treu und Glauben ist ein hervorragendes Beispiel. Die Wahrheitspflicht des § 134 ZPO findet sich ähnlich in anderen Gesetzen (§ 150 AO z.B.) – wird in der justiziellen Praxis nicht immer ernstgenommen, Lügen als normal angesehen. Eine Wahrheitspflicht gilt auch für Beamte und Amtsträger. Ein „Recht zu lügen“ zu behaupten, scheint mir ein Indiz für moralische Erosion. Lügen als Ausdruck von Meinungsfreiheit anzusehen, ist auf diesem Hintergrund pervers. Vielleicht sollte man auch daran erinnern, dass A. Smith von einer solchen Moralverlorenheit weit entfernt war.
Der BGH hat kürzlich klargestellt, dass auch Unternehmen andere sittenwidrig schädigen können und das dies rechtswidrig ist und § 826 BGB als Anspruchsgrundlage in Anspruch genommen. [Das lauthals und verbreitet vorgetragene Verlangen nach business ethics könnte sich durch eine gute Rechtssozialisation erübrigen.]
Was die Maskendeals angeht und die Beteiligung der Abgeordneten als honorierte Vermittler und Verhandler wäre zu prüfen, ob § 138 BGB in seinen beiden Absätzen in Anschlag zu bringen ist: sittenwidrige (Abs. 1) und wucherische (Abs. 2) Rechtsgeschäfte sind nichtig. Dass die Masken zu „Mondpreisen“ angeboten und mit der Behauptung, wenn das Geschäft nicht schnell zustande komme, werde jemand anders die Masken bekommen, liefert doch recht kräftige Anhaltspunkte dafür. Dass die Honorare eine Höhe haben, die zu einer beobachtbaren Leistung in keinem angemessenen Verhältnis stehen, liefert auch Anhaltspunkte für Sittenwidrigkeit in dieser Richtung – zumal wenn man die näheren Umstände dieser Geschäfte betrachtet (vgl. die ausführliche Darstellung in der SZ v. 21.04.21 (Bayern) u. unter der Überschrift „Das Ultimatum“ 17.11.21)
Wenn die „öffentliche Hand“ die Nichtigkeit dieser Verträge nicht wenigstens versucht geltend zu machen, bin ich versucht, an Untreue zu denken. Denn der Schaden für die öffentliche Hand – überhöhte Preise gezahlt – ist immens, die Honorare wurden aus dem diesem Schaden korrespondierenden Vorteil – den Gewinnen aus den Deals – gezahlt.

Der Schlange, die Teufel und das Weib

Vor einigen Wochen ärgerte ich mich neben der zunehmenden #Verrauterung vieler Texte auch über die Gender*i*n*n*n, weil sie sowohl meinen Lesefluss hemmen als auch mangelnde Aufmerksamkeit oder mangelndes Wissen zu unterstellen scheinen. Wie ich trotzdem auf die Idee kam, mich zu fragen, ob die paradiesische Schlange vielleicht männlich gewesen sei, kann ich nicht erinnern. Möglich, dass die nebenbei laufende Lektüre von Miltons „Verlorenes Paradies“ (da wäre mein Englisch überfordert) eine Rolle gespielt hat. Die wiederum durch Lawrence Lessigs „Republic Lost“ angestoßen wurde. Die wiederum … Aber ich schweife ab.

Ich befragte ein hebräisches und danach auch ein griechisches Wörterbuch im Netz und, sieh da, männlich in beiden Sprachen. Die Menschenschlange im Griechischen: neutrum. 

Im Deutschen würde man niemals zu einem Mann sagen „Du alte Schlange“. Schlange ist von der gespalteten Zunge und Gift bis zum ringelnden Ende weiblich durch und durch. Die hebräische Bibelübersetzung von Buber/Rosenzweig, die seit Jahren wenig benutzt in meinem Regal steht, übersetzt, ohne Zögern und Fußnote, ins „die“. 

Die hebräische Mythologie von Ranke-Graves, die ich nach Lektüre seiner griechischen ins Regal gestellt, aber nie gelesen hatte, klärt dann darüber auf, dass der Schlange ein gefallener Engel ist. Die subtile Kenntnis des göttlichen Innenlebens „…damit ihr nicht werdet wie er“ und „damit ihr nicht noch vom Baum des ewigen Lebens esst“ (Ja, 2 verbotene Bäume im Paradies!) in rein männlich besetzten Himmel bei einer Frau hätte uns schon immer überraschen müssen. Die hier zu findende Geschichte der Schöpfungsgeschichte ist aufschlussreich in vieler Hinsicht. Eva war zuvor eine Göttin, jedenfalls im Glauben der Völker rundum. War sie also vorher verkannt und nun erkannt? Oder umgekehrt?

Bei Milton tauchen in der Hölle Frauen als Akteure auf, die als „du alte Teufel“ anzusprechen sein könnten. Obwohl hebräisch der Teufel durch und durch männlich ist, der Satan auch. 

Der Schlange brachte mich dazu, meine Aversion gegen die #Gendere*i*i zu überdenken.

…Der Vater starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Der Sohn lebte noch aber sein Zustand war sehr ernst. …wurde er in den Operationssaal geschoben, wo das Chirurgenteam auf ihn wartete. Jemand im Chirurgenteam sagte: „Ich kann nicht mit operieren, das ist mein Sohn“. (Hofstadter „Die Veränderung stillschweigender Annahmen, hervorgerufen durch Bewusstseinswandel“, in: Metamagicum, 1988).

Hofstadter habe ich 1989 gelesen und war überzeugt, dass man sprachlich den stillschweigenden Annahmen widersprechen müsse, hier: Chirurg sei ein Mann. (Ob das heute noch funktioniert oder sich doch schon was geändert hat?)

Gendered Words, schreibt Cheng (in x+y, S. 77; s. Beitrag letzte Woche) können einen Zirkel stiften, von Worten als Verhaltens-Vorschrift, zum vorschriftsmäßigen Verhalten, zu dessen Beschreibung, zu den Worten zurück, deren Bedeutung weiter aufgeladen und ausgerichtet wird. Die Einsicht bringt die Aversion gegen ** nicht zum Verschwinden.

Mein Vorschlag wäre, in allen Fällen des generischen Maskulinums oder Femininums für die übergreifende Kategorie das generische Neutrum zu wählen:

Rabe 

Rabenkrähe

Katze

Luchs

Fink

Meise

Salamander

Echse und nicht zuletzt:

Mensch, Chirurg, Forscher…

Schwein, x-Hörnchen, Krokodil, Pferd leben, warum auch immer, schon lange damit, ohne Anstoß zu nehmen. Könnten wir das auch lernen? Vom Erdmännchen zu lernen, wäre zu viel verlangt, oder? Warum eigentlich heißt es „das Weib“? Ist das nicht ein innerer Widerspruch? Warum gibt es dagegen keinen Protest?