Trügerischen Hoffnungen und trüben Vorstellungen entkommen – Blog von Dirk Fabricius

Monat: Januar 2022

Schutz des Schwächeren – Verbraucherrecht

Die Überschrift entleihe ich AD LEGENDUM, der Ausbildungszeitschrit aus Münsters Juridicum, die in Heft 4/ 2021 ihren Schwerpunkt so betitelte. „Schutz des Schwächeren“ trifft die Lage sehr gut. Das Verbraucherrecht soll „vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen …“ (S. 277). Das Heft mit seinen Beiträgen hat mich zum Nachdenken angeregt. Einzelne Beiträge werden mit Verf., S. zitiert.
Ein „Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer“ (Stiegler, S. 279) ist nach dem neuen Verbrauchervertragsrecht zu unterscheiden von einem zwischen Käufer und Verkäufer, wie es der alte Gesetzestext wollte. Verbrauchsgüter sind etwas Anderes als Güter (S.278), wohl zu unterscheiden von Investitionsgütern.
Der Schwächere soll vor dem Stärkeren geschützt werden. Der Stärkere hat, so muss man unterstellen, aggressive Tendenzen und nutzt seine Überlegenheit aus. Aber wie kommt es dahin, dass eine große Gruppe von Käufern so geschwächt werden kann, obwohl doch funktionierende Märkte ein Kräftegleichgewicht voraussetzen, ebenso wie das BGB, das auf Privatautonomie, Mündigkeit und Vertragsfreiheit setzt? Und warum sorgt man sich nicht um Wiederherstellung des Kräftegleichgewichts, sondern beschränkt sich auf Schutzmaßnahmen? Wie oft, folgt aus dem Schutz Freiheitseinschränkung: z.B. eine der Vertragsfreiheit, § 476 I 2 BGB n.F. Warum sucht man nicht die Aggression der Stärkeren zu stoppen, sondern korrigiert nur partiell besonders schädigende Effekte?
Der Investitionsgüterkäufer ist wie der Verbraucher eine Figur, die in das von Gleichheit der Bürger und Märkten ohne Marktmacht einer Seite geprägte Modell nicht passt. Der Investionsgüterkäufer wird implizit auch als „Generator“ betrachtet, der mit dem Verbrauch Arbeit, Wärme, Licht etc. erzeugt. Auch Dienstfahrzeuge verbrauchen z.B. Kraftstoff, verbrennen ihn.
Doch kauft auch der Verbraucher Güter, die als „Kraftstoff“, zu seiner Regeneration, zumal von Arbeitskraft und zur Re-Produktion in Haushalt und Familie beitragen. Die Güter werden nicht einfach nutzlos verbrannt, vergraben oder versenkt. Wer bloß konsumiert, so die untergründige Logik, ist bezüglich der von ihm getätigten Geschäfte kein gleichwertiger Marktteilnehmer.
Seine Willensbildungsprozesse sind, wie Choi (S. 285) feststellt, typischerweise gefährdet, aufgrund Informationsdefizit und infolge Überrumpelung, durch komplexe Vertragsinhalte und Schwierigkeiten, langfristige Entwicklungen einzuschätzen. Deswegen wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt.
D.h., nicht das Herstellen oder Ausbeuten von Informationsdefiziten, die Formulierung überbordender, unverständlicher Verträge bzw. AGB, mehr oder minder irreführenden Anzeigen wird entweder durch konsequente Anwendung z.B. der §§ 119, 123 BGB (Regelungen zu Irrtum und arglistiger Täuschung) oder durch entsprechende Gesetzgebung verhindert, sondern nur ein Widerrufsrecht eingeräumt. Was würde man sagen, wenn eine Räuberbande nicht entwaffnet würde, sondern den Verletzten nur ärztliche Behandlung verschafft?
„Ein wirksamer Schutz von Verbraucher*innen als Marktakteure liegt im Interesse des Ausbaus und des Schutzes der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes. … Das immer dichtere Netz von Verbraucherschutzregeln kann allerdings auch Probleme hervorrufen“ – permanent ändernde Rechtslagen, sehr komplexe Rechtsakte (Alexander & Jüttner, S. 306). M.a.W.: die Schutzvorschriften erhöhen die Transaktionskosten, inklusive der Rechtsanwenderhonorare. Effektiver Schutz ist teuer.
Setzte man auf „Empowerment“ der sog. Verbraucher, suchte sie zu souveränen Marktakteuren zu machen, könnte man sich auf Selbstregulation der Märkte und die Korrekturfunktionen des Privatrechts „im Schatten der Zivilgerichtsbarkeit“ verlassen.
Arbeitnehmer-, Whistleblower-, Umweltschutz: Überall, wo nach Schutz gerufen wird, empfiehlt es sich, nach den Gefahren und Gefährdern zu forschen, um die Gefahren zu beseitigen und Gefährdern das Handwerk zu legen. Nur wenn sich das als unmöglich oder unrechtlich erwiese, dürfte man auf den Schutz zurückgreifen. Das wird in kommenden Beiträgen ausgeführt.

Wer im Einzelcoaching nur den Klienten, sich und die unmittelbare Beziehung im Blick hat, irrt leicht

Leicht aber irrt auch, wer nur systemisch schaut.

H.E. Richter hat mit „Eltern, Kind und Neurose“ einen Pfeiler dessen errichtet, was später zur systemischen Therapie bzw. zum systemischem Coaching wurde.

Er beschreibt, wie ein Familienmitglied, nicht selten das schwächste (ein Kind), als Patient auserkoren wird, den man dem Psycho-Doc vorstellen muss. Tatsächlich stellt sich dieser Patient individualdiagnostisch als neurotisch oder sonst gestört heraus, eine individuelle Therapie ist indiziert. Die Störungen des Patienten sind aber oft systemisch induziert, d.h. die anderen Familienmitglieder haben, in der Regel unbewusst und unbewusst kollusiv den Patienten so in Bedrängnis gebracht, in Konflikte verwickelt, dass dieser sich nur durch Abwehrvorgänge wie Verdrängung, Verleugnung, Projektion managen konnte, um den Preis psychischer Störungen. Die innerfamiliäre Vorstellung ist, dass das Unbehagen in der Familie aufhört, wenn nur dieses „schwierige“ Kind behandelt wird; dass dessen Schwierigkeiten und die Schwierigkeiten, die es macht, Persönlichkeitsstörungen entspringen – Persönlichkeit als konstant verstanden –, nicht solchen, die sich im Laufe des Heranwachsens im sozialen Kontext entwickelt haben. Häufig sieht sich das Kind auch selbst als das Problem. 

Wenn der Therapeut nun erfolgreich zu therapieren beginnt, der Patient sich seiner neurotischen Symptome entledigen kann und handlungsfähiger wird, d.h. auch innerhalb der Familie weniger schluckt, kommt aus der Familie Widerstand, denn das neue Handeln des Patienten bringt das mühsam gehaltene Familiengleichgewicht in Schwanken, gelegentlich wird die Therapie durch die Eltern beendet, weil das Unbehagen angewachsen ist. Der gesundete Patient ist für die Familie noch schwieriger geworden.

Wenn der Therapeut solche systemischen Zusammenhänge im Blick hat, wird er den Patienten auch zu einer Untersuchung der Familie anregen, um herauszufinden, wie die Akteure mit ihren jeweiligen individuellen Schwierigkeiten ein Spiel auflegen und spielen, das darauf angelegt ist, Konfliktbearbeitung und -lösung zu vermeiden. Der Patient, der sich auch darüber aufgeklärt hat mit Hilfe des Therapeuten, kann seine wiedergewonnene Handlungsfähigkeit nun viel besser, gezielter nutzen. 

Auch wenn der Therapeut sich bemüht, die anderen Familienmitglieder einzubeziehen oder zur Familientherapie überzugehen, wird er die individualdiagnostische Perspektive nicht vernachlässigen, denn darüber kann er die Handlungsfähigkeit stärken. 

In der systemischen Sicht wird er darauf achten, sich mit keinem Mitglied zu verbünden und dem Ansinnen, die Schwierigkeiten der Familie als Resultat der Störungen eines Mitglieds zu sehen, widerstehen, allerdings so, dass sich der Ansinnende des zwielichtigen Charakters seines Ansinnens bewusst werden kann und es aufgibt. Alles andere als leicht.

Die ‚schwierigen‘ Kinder gibt es auch in der Schule, ‚schwierige‘ Mitarbeiter in Betrieben und ‚schwierige‘ Mandanten in Anwaltsbüros. Querulanten in der Justiz sind auch oft Frühwarner, die mit nervigen Beschwerden auf Systemprobleme hindeuten. Mobbing trifft oft Menschen, die in Schwierigkeiten mit sich und/oder ihrer Umgebung psychische Störungen oder Eigenarten entwickelt haben. Gegen die tun sich die anderen zusammen und finden ein Opfer, auf das sie sich leicht einigen können, denn das ist der Störer. Wird dieser vertrieben, kommt der Nächste an die Reihe.

Die Akteure bauen das (oder am) System in ihrer jeweiligen individuellen psychischen Verfassung und auch ihr Agieren in dem System später trägt höchstpersönliche Spuren. Aber Agieren im System ist oft der Zug in einem Spiel (Game), der durch die individuellen Eigenarten koloriert wird. Zugleich werden Akteure partiell zu Agenten des Systems.

EE: „Ich bin gar nicht so dumm … jedenfalls nur partiell“ 

IN: „Woher kommt der Nachsatz?“

EE „Ich darf nicht sagen, dass ich nicht dumm bin“

IN „Erst recht nicht, dass du ganz schön schlau bist.“ (Was sie gerade in der Analyse ihrer Arbeitssituation unter Beweis gestellt hatte.)

Das informationshungrige, auch emotional kluge Kind fiel seinem Vater schon früh unangenehm auf, weil es Fragen stellte, die er nicht beantworten konnte und Schwächen entdeckte, die er nicht entdeckt haben wollte. Er brachte Mutter, Lehrerin und in gewissem Umfang Schwester dazu, EE als dumm, vorlaut, unverständig zu behandeln und zu etikettieren. Die zitierten Sätze wurden ca. 40 Jahre später gesprochen. Und konnten erst gesprochen werden, nachdem das durchaus komplexe Familienspiel analysiert worden war. Die Analyse dieses Spiels wäre ohne Einbezug von Individual- und Sozialpsychologie unmöglich gewesen. Und auch nicht ohne Analyse der Gegenübertragung seitens des Coaches. Die half, nicht auf das ‚Behandele mich als dumm‘-Angebot hereinzufallen.

Wettbewerb der Meinungen oder Wettbewerb der Meinenden

Das Richtige und Wahre kennen nicht einzelne, wenige Erleuchtete oder von höherer Stelle Autorisierte, sondern man kann sich ihm nur in Gedanken-, Gefühls- und Meinungsfreiheit kooperativ nähern. Diese Einsicht ist ein Pfeiler von Aufklärung, Wissenschaft und Demokratie. Wie stehen individuell immer an einem Punkt, unser Blick ist gerichtet, fokussiert, eingefärbt, getrübt, wir konstruieren die Welt aus unserem Erfahrungsschatz heraus. Subjektiv im Ausgangspunkt, fehlerträchtig, unausweichlich mit Vorurteilen.

Wir haben evolutionär etliche Fähigkeiten entwickelt, die uns zu kooperieren erlauben, etwas, was selbst intelligente andere Primaten und Vögel nicht können.

Zu diesen Fähigkeiten gehört, die eigene Meinung in Frage zu stellen oder in Frage stellen zu lassen, wie auch die Meinungen anderer zu befragen. Eine Debatte, ein Meinungsstreit zielt so gesehen auf Objektivität, auf Wahrheitsfindung, das Fällen richtiger Urteile, sich der eigenen Vorurteile, Parteilichkeit zu entledigen und so zu einer besseren Realitätssicht, zu besseren Modellen der Realität zu kommen, die nach der Debatte konsentiert eine stabile Handlungsgrundlage auch für kooperatives Handeln bilden.

Ein Meinungsstreit dient so gesehen nicht dem Übertreffen oder gar der Überwältigung der anderen. Er gelingt um so eher, je aufrichtiger die Streitenden sein können und sind.

Die Fähigkeiten, die zu kooperieren ermöglichen, sind nicht gelernt, sie reifen, schon im zarten Alter von 2–7 Jahren. Kindergruppen entfalten ein erstaunliches Kooperationsniveau – solange sie unter sich sind. Taucht ein Erwachsener auf, fallen sie in ein „Folge der Autorität“-Muster zurück.

Psychoanalytisch gesprochen eine Regression.

Wenn jedoch ein Wettbewerb um das „größte Megaphon“ oder die beste manipulative Rhetorik herrscht, kann man davon ausgehen, dass die anderen in „soziale Instrumente“ verwandelt werden sollen, die nicht aufgrund neu gewonnener besserer Einsicht wählen, abstimmen, sondern etwas als richtige Lehre glauben und verbreiten sollen, instrumentalisiert für parteiliche Interessen an Bemächtigung, Bereicherung.

Wenn die anderen persönlich „über den grünen Klee“ gerühmt oder mit hässlichen und verächtlichen Äußeren traktiert werden, hat sich der Streit der Meinungen in einen Kampf der Meinenden verwandelt.

Respektvoller Umgang und Aufrichtigkeit sind keine moralischen „nice to have“ Haltungen, sie sind für ein prosperierendes Gemeinwesen wesentlich. Bei genauerem Zusehen finden sie sich rechtlich verankert. Dass gerechte Urteile nicht gefällt, Wissenschaft nicht Wahrheit findet und demokratische Debatten nicht in gemeinwohlfördernde Gesetze und deren Umsetzung münden, wenn Richter, Wissenschaftler und Debattierende nicht die Tugenden von Respekt und Aufrichtigkeit leben – ist das zu bezweifeln?