Wenn man der „Verneinung der ökonomischen Grundlagen der menschlichen Existenz“ entkommt, erkennt man Tätigkeit in der Familie, in „Haus und Garten“, Pflege, Erziehung, Fürsorge als Arbeit, die Familie als (Re-) Produktionsstätte nicht nur von Arbeitskräften,  sondern von Bürgern. Wie alle Produktionsstätten bedürfen sie der Bestands- (z.B.  Wohnung, Kühlschrank, Bett) wie der Verbrauchsressourcen (z.B. Nahrung, Wasser, Elektrizität), der Investitionen.

Die Reproduktion bedarf des mütterlichen – anfangs weitaus mehr – wie väterlichen Investments, wie die Biologen das ungeniert nennen, und einer Menge Arbeit, die die Arbeit des Nachwuchses bei der Selbsterzeugung erst erfolgreich macht. Abgesehen davon, dass der Nachwuchs gefüttert, gewärmt und gesund erhalten werden will und soll. Lust und Liebe sind, wie im vorigen Beitrag gesagt, gerade hier entscheidende Produktionsfaktoren. Lust- und Lieblosigkeit hat zumal bei Kindern gravierende und nur schwer zu heilende Schäden zur Folge. Sie können nicht abwandern und haben nur geringe Verteidigungs- und Widerspruchsmöglichkeiten.

Die Erhaltung und „Wartung“ – maintenance – der Erwachsenen, Regeneration, Heilung, Pflege – verlangt auch Arbeit und Hilfsmittel, (ist hier nicht unter Reproduktion subsumiert).

Von diesem nüchternen Ausgangspunkt gesehen sollte einem Zusammenschluss – traditionell: Heirat – zu einer Familie eine Abschätzung der Arbeits- und Investitionsfähigkeit wie -bereitschaft der Beteiligten vorausgehen und über die faire Verteilung von Aufwand und Ertrag, Vorteilen und Kosten, der Einlagen durch Vermögen oder Arbeit verhandelt werden.

Insofern ist Familie rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB) (besonderer Prägung), ökonomisch eine Unternehmung.

Im industriegesellschaftlichen Modell mit dem Mann und Vater in erster Linie als „Ernährer“, der den Unterhalt für Frau und Kinder und die notwendigen Investitionen aus dem Ertrag seiner Lohnarbeit leistet, erbringt die Frau ihre Einlage in die Gesellschaft – von der Aussteuer abgesehen – durch Erledigung fast aller familiären Arbeiten, Mann und Kindern zu Diensten. Der nach einer Partnerin Ausschau haltende Mann sucht also auch eine, möglichst qualifizierte, Arbeitskraft, eine gute Hausfrau und Mutter, die Frau einen fleißigen, qualifizierten (und möglichst vermögenden) Mann, der aus seiner Lohnarbeit, der Vermietung seiner Arbeitskraft, reichlich Gewinn zu ziehen verspricht, aus welchem in die Familie investiert wird.

Die Verneinung der ökonomischen Grundlagen der Familie hat zur Folge, dass sich die Beteiligten häufig zieren, die genannten Punkte zum Verhandlungsgegenstand zu machen, sich darauf beschränken, sich wechselseitig zu taxieren.

Die Familienarbeit nicht als solche anzuerkennen bedeutet in dem skizzierten Modell, die Verhandlungsposition der Frau zu schwächen – „das bisschen Haushalt …“ und „meine fürsorgliche Treue sei dir Lohn genug“. Generell ist damit auch eine Entwertung von Erziehung, Lehre, Pflege und Fürsorge verbunden, von der nicht nur Frauen betroffen sind, wie im nächsten Beitrag gezeigt werden soll. Schließlich entziehen sich die familiären Arbeiten dem Blick der Arbeitsökonomie und  korrespondierenden marktwirtschaftlichen  Betrachtungen.  Untersuchungen zum Heiratsmarkt sind selten, als Arbeitsmarkt wird er nicht erkannt, auch nicht als einer, wo Investoren nach Investitionsmöglichkeiten Ausschau halten. Das Familien- und das flankierende Sozialrecht haben die Benachteiligung der Frauen hinsichtlich ihrer sozialen und ökonomischen Selbstbestimmung gemindert, aber nicht im gebotenen Umfang aufgehoben.

Die für die familiale Unternehmung erforderlichen Investitionen als Konsum und Verbrauch zu bezeichnen, trübt den Blick der Wirtschafts- wie der Rechtswissenschaften weiter. Das hat dann auch zur Folge, dass die Verbraucher am Ende die Mehrwertsteuer tragen, niemand mehr da, auf den man sie überwälzen könnte.

Eine gesunde ökonomische Lage der Familie liefert Lust und Liebe, die wir dort so sehr erhoffen, die Basis. Die fehlt vielen Familien mit der Folge von Trennung, Alleinerziehenden und armen Kindern, arm in vieler Hinsicht.

Mit diesen Überlegungen sind wir der Antwort auf die Frage, was die Funktion der Verneinung ist, woher das Motiv dazu stammt, etwas näher gerückt. Die sog. „Abwehrmechanismen“ in der Psychoanalyse, zu denen die Verneinung gehört, helfen in Konfliktlagen, sozial oder innerpsychisch, einen Kompromiss zu finden, der mit dem Konflikt  zu leben erträglich macht, aber eine Lösung erspart, eine Ersparnis, die langfristig sie übersteigende Kosten nach sich zieht, die nicht ökonomischer Natur sein müssen.