Trügerischen Hoffnungen und trüben Vorstellungen entkommen – Blog von Dirk Fabricius

Schlagwort: Familie

Wenn die Familie ein Unternehmen ist …

Wenn die Familie und Privathaushalt Unternehmen und BGB-Gesellschaft, außerdem eine Arbeitsgemeinschaft sind, so ergeben sich daraus etliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen, von denen im Rahmen dieses Beitrages nur einige skizziert werden können.

1. Unternehmensziel und Gesellschaftszweck

Regeneration und Reproduktion der Bürger (Staatsbürger) – nicht nur der Arbeitskräfte. Die Familie ist (auch soweit ihre Mitglieder hauptsächlich extern Lohnarbeit leisten) der Ort für Regeneration, – in gewerblichen Unternehmen als „Maintenance“ bezeichnet – und der für Reproduktion, d. h. Vorsorge für den Ersatz der Eltern als Bürgerinnen. Das gezeugte und sich selbst erzeugende Kind ist das Produkt oder die Frucht.

2. Mittel und Wege der Zielerreichung/Zweckerfüllung

Viel Arbeit, viel Investition müssen alle Beteiligten erbringen, die Arbeitsstätte muss eingerichtet und ausgestattet sein, die Arbeitskräfte müssen qualifiziert sein, wenn das Unternehmen erfolgreich arbeiten soll oder die Gesellschaft ihren Zweck erfüllen. 

3. Die Familie ist wesentlich keine Verbrauchs- und Konsum-Stätte 

Für das Dach über dem Kopf, die Wasch- und Küchenmaschine und die Rezeptbücher ergibt sich das ebenso viel wie für das Ehe-, wie das Kinderbett und zum großen Teil auch für die „Familienkutsche“ unter der Unternehmensprämisse. Für den maßgeschneiderten Anzug, den Friseurbesuch und den Lippenstift ist das jedenfalls zweifelhaft.

Die Figuren des Verbrauchers und Konsumenten wie auch ihre Bezeichnungen sind im Grunde dem marktwirtschaftlich-kapitalistischen wie dem bürgerlich-rechtlichen Grundmodell fremd und ihr Auftauchen bedarf einer Erklärung, die ein andermal erfolgen wird.

4. Kalkulation des externen Arbeitseinkommens aus Familiensicht

Ein großer Teil der Investitionen wie der Betriebskosten – in der Regel der größte Teil–, wird durch das Arbeitseinkommen eines oder mehrerer Familienmitglieder erbracht. Aus Sicht der Familie ist das eingebrachte Einkommen eine Einlage des extern Arbeitenden.

Der extern Arbeitende tritt als Vermieter seiner Arbeitskraft auf, der einen Teil derselben nicht für die familiäre Arbeit braucht und sie daher Dritten zur Verfügung stellen kann. 

Vergleichbar dem Autovermieter, der die von ihm besessenen Autos nicht für sich braucht und sie daher Dritten zur Verfügung stellt, oder dem Hauseigentümer, der einen Teil des Hauses nicht für eigene Wohnzwecke braucht. Die Familie muss wie Auto- oder Wohnungsvermieter den Mietpreis so kalkulieren, dass die Reproduktionskosten für das jeweils vermietete Gut erwirtschaftet werden können. Der Vermieter, der Instandhaltung, Sanierung oder eventuell Neubau der Wohnung nicht aus den Mieten finanzieren kann oder die Autovermietung die benutzen Autos nicht durch neue ersetzen kann, weil die Mieteinnahmen das nicht hergeben, gehen Konkurs.

Die Lohnhöhe aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem sog. Arbeitsmarkt allein zu bestimmen, ist mit der Kalkulation des Familienunternehmens inkompatibel. Faktisch können die Reproduktionskosten häufig nicht durch externe Arbeit finanziert werden oder nur auf Kosten der notwendigen Familienarbeit. Diese Lücken werden mehr oder minder dürftig sozialrechtlich gestopft, aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das schwer mit dem Basis-Modell vereinbar. Die Haus-, Be- und Sozialisations- und Selbsterzeugungsarbeit muss entlohnt werden, weder Unterhalt noch Sozialhilfe etc. sind geeignet, das zu vertreten. Da es um die Regeneration der Bürger, nicht nur als Arbeitskräfte bei privaten Arbeitgebern geht, ist staatliche Finanzierung erforderlich.

5. Die Arbeitseinkommen und die familiären Arbeitsleistungen müssen fair verteilt werden, um erfolgreich zu regenerieren und zu reproduzieren

6. ‚Familiäre‘ Arbeiten – auch soweit außerfamiliär erbracht, müssen gerecht entlohnt werden

Dass die typischen familiären Arbeiten kaum als Arbeit anerkannt werden, ist ebenso systemwidrig wie ihre Bezahlung mit Niedriglöhnen, soweit sie ausgelagert erbracht werden, – das kapitalistische marktwirtschaftliche System vorausgesetzt. Einem der nächsten Beiträge folgend hängt das mit einem irreführenden Konzept der Arbeitsproduktivität zusammen.

Die infolge der Abwertung fehlende Ausschöpfung des menschlichen Potenzials ist, volkswirtschaftlich gedacht, nachteilig (s. die Bespr. von Linda Scotts Buch); umso befremdlicher, wenn man daran denkt, dass die manipulativen Kopfarbeiten, keineswegs nur im Finanzsektor, in fast grotesker Weise überbewertet sind. Auch dies ist systemwidrig. Denn dieses Rentseeking widerspricht dem marktwirtschaftlichen Basismodell. Also nicht die körperliche Arbeit wird, weil mühseliger und mehr Kraft erforderlich, höher bewertet als die geistige. Sondern bestimmte geistige Arbeiten werden über-, andere unterbewertet.

7. Zweckmäßige Auslagerung und zweckmäßige Qualifikation

Es gibt gute Gründe, etliche der Tätigkeiten auszulagern, weil höhere Qualifikation mindestens nützlich ist für die Produktivität. Kitas, Schulen, aber auch die Gärtnerei.

Das Problem ist nur, dass gerade die unteren Einkommensschichten aus ihren externen Tätigkeiten nicht genügend erwirtschaften können, um Auslagerung vorzunehmen. Gerade Menschen ohne Hochschulabschluss haben oft ein Einkommen, das Auslagerung nicht zulässt, auch weil ihnen Qualifikationen fehlen, weswegen sie einer Auslagerung noch bedürftiger sind. 

8. Schluss

Das gegenwärtige Familien-Modell durchziehen zahlreiche Inkohärenzen und Widersprüche. An der Familie als Unternehmen/BGB Gesellschaft verstanden, zeigen sich diese Widersprüche. Die Aufgabe, die ökonomische und rechtliche Situation der Familie neu zu durchdenken, stellt sich. Sie zu erfüllen wird nicht nur arbeits- und sozialrechtlich anspruchsvoll sein. Die beschränkte betriebswirtschaftliche Sicht auf den Arbeitsmarkt muss durch eine volkswirtschaftliche überwunden werden, die die Ökonomie der Privathaushalte/Familien wissenschaftlich beschreibt und die Transformation in eine verfassungsmäßige und der sozialen Marktwirtschaft entsprechende Form entwirft.

Die Familie als Unternehmen, der Heiratsmarkt (auch) als Arbeitsmarkt

Wenn man der „Verneinung der ökonomischen Grundlagen der menschlichen Existenz“ entkommt, erkennt man Tätigkeit in der Familie, in „Haus und Garten“, Pflege, Erziehung, Fürsorge als Arbeit, die Familie als (Re-) Produktionsstätte nicht nur von Arbeitskräften,  sondern von Bürgern. Wie alle Produktionsstätten bedürfen sie der Bestands- (z.B.  Wohnung, Kühlschrank, Bett) wie der Verbrauchsressourcen (z.B. Nahrung, Wasser, Elektrizität), der Investitionen.

Die Reproduktion bedarf des mütterlichen – anfangs weitaus mehr – wie väterlichen Investments, wie die Biologen das ungeniert nennen, und einer Menge Arbeit, die die Arbeit des Nachwuchses bei der Selbsterzeugung erst erfolgreich macht. Abgesehen davon, dass der Nachwuchs gefüttert, gewärmt und gesund erhalten werden will und soll. Lust und Liebe sind, wie im vorigen Beitrag gesagt, gerade hier entscheidende Produktionsfaktoren. Lust- und Lieblosigkeit hat zumal bei Kindern gravierende und nur schwer zu heilende Schäden zur Folge. Sie können nicht abwandern und haben nur geringe Verteidigungs- und Widerspruchsmöglichkeiten.

Die Erhaltung und „Wartung“ – maintenance – der Erwachsenen, Regeneration, Heilung, Pflege – verlangt auch Arbeit und Hilfsmittel, (ist hier nicht unter Reproduktion subsumiert).

Von diesem nüchternen Ausgangspunkt gesehen sollte einem Zusammenschluss – traditionell: Heirat – zu einer Familie eine Abschätzung der Arbeits- und Investitionsfähigkeit wie -bereitschaft der Beteiligten vorausgehen und über die faire Verteilung von Aufwand und Ertrag, Vorteilen und Kosten, der Einlagen durch Vermögen oder Arbeit verhandelt werden.

Insofern ist Familie rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB) (besonderer Prägung), ökonomisch eine Unternehmung.

Im industriegesellschaftlichen Modell mit dem Mann und Vater in erster Linie als „Ernährer“, der den Unterhalt für Frau und Kinder und die notwendigen Investitionen aus dem Ertrag seiner Lohnarbeit leistet, erbringt die Frau ihre Einlage in die Gesellschaft – von der Aussteuer abgesehen – durch Erledigung fast aller familiären Arbeiten, Mann und Kindern zu Diensten. Der nach einer Partnerin Ausschau haltende Mann sucht also auch eine, möglichst qualifizierte, Arbeitskraft, eine gute Hausfrau und Mutter, die Frau einen fleißigen, qualifizierten (und möglichst vermögenden) Mann, der aus seiner Lohnarbeit, der Vermietung seiner Arbeitskraft, reichlich Gewinn zu ziehen verspricht, aus welchem in die Familie investiert wird.

Die Verneinung der ökonomischen Grundlagen der Familie hat zur Folge, dass sich die Beteiligten häufig zieren, die genannten Punkte zum Verhandlungsgegenstand zu machen, sich darauf beschränken, sich wechselseitig zu taxieren.

Die Familienarbeit nicht als solche anzuerkennen bedeutet in dem skizzierten Modell, die Verhandlungsposition der Frau zu schwächen – „das bisschen Haushalt …“ und „meine fürsorgliche Treue sei dir Lohn genug“. Generell ist damit auch eine Entwertung von Erziehung, Lehre, Pflege und Fürsorge verbunden, von der nicht nur Frauen betroffen sind, wie im nächsten Beitrag gezeigt werden soll. Schließlich entziehen sich die familiären Arbeiten dem Blick der Arbeitsökonomie und  korrespondierenden marktwirtschaftlichen  Betrachtungen.  Untersuchungen zum Heiratsmarkt sind selten, als Arbeitsmarkt wird er nicht erkannt, auch nicht als einer, wo Investoren nach Investitionsmöglichkeiten Ausschau halten. Das Familien- und das flankierende Sozialrecht haben die Benachteiligung der Frauen hinsichtlich ihrer sozialen und ökonomischen Selbstbestimmung gemindert, aber nicht im gebotenen Umfang aufgehoben.

Die für die familiale Unternehmung erforderlichen Investitionen als Konsum und Verbrauch zu bezeichnen, trübt den Blick der Wirtschafts- wie der Rechtswissenschaften weiter. Das hat dann auch zur Folge, dass die Verbraucher am Ende die Mehrwertsteuer tragen, niemand mehr da, auf den man sie überwälzen könnte.

Eine gesunde ökonomische Lage der Familie liefert Lust und Liebe, die wir dort so sehr erhoffen, die Basis. Die fehlt vielen Familien mit der Folge von Trennung, Alleinerziehenden und armen Kindern, arm in vieler Hinsicht.

Mit diesen Überlegungen sind wir der Antwort auf die Frage, was die Funktion der Verneinung ist, woher das Motiv dazu stammt, etwas näher gerückt. Die sog. „Abwehrmechanismen“ in der Psychoanalyse, zu denen die Verneinung gehört, helfen in Konfliktlagen, sozial oder innerpsychisch, einen Kompromiss zu finden, der mit dem Konflikt  zu leben erträglich macht, aber eine Lösung erspart, eine Ersparnis, die langfristig sie übersteigende Kosten nach sich zieht, die nicht ökonomischer Natur sein müssen.