… like a free lunch (TV, fb, twitter …) (s. zu Herkunft und Urheber des Satzes Wikipedia)
Da Lunch Zutaten, Koch wie Kellner braucht, von dem kaum etwas von den Bäumen fällt, liegt die Wahrheit dieses Satzes auf der Hand und lässt sich verallgemeinern.
Fraglich kann mithin nur sein, wer zahlt. Interessant ist aber auch, was zwischen Anbieter, verschiedenen Kunden und im Verhältnis zu konkurrierenden Anbietern passiert.
Die FreeLunchBar (FLB) macht ihr spezielles Angebot nicht, weil sie einen Teil des Profits an ihre Kunden verschenken möchte. Im Gegenteil, sie sucht einen Weg, die Auslastung der Tische, der Köchin und der Kellner zu erhöhen, indem mehr Gäste angelockt werden. Außerdem, so wird gesagt (s. Wikipedia), nehmen die Gäste zum kostenlosen Essen mehr Getränke, als wenn sie nur auf einen Drink kommen, besonders wenn dieses Essen schön salzig und fett ist, was den Durst, evtl. auch auf ein Schnäpschen stärkt. Dann bietet es sich an, die Kosten für das Lunch über leicht erhöhte Getränkepreise umzulegen. Die Kosten für die „free lunch“–Werbung müssen auch eingespielt und in die Preise einkalkuliert werden.
Die folgende Abbildung stammt aus dem System-Modell df 264, das auf Know-Why.net unter diesem Namen zu finden ist.

Die Kosten für das Lunch werden also von den Gästen getragen. Hier gibt es zwei Sorten: diejenigen, die essen und trinken (e&tG) und diejenigen, die nur trinken, jedenfalls im Fall höherer Getränkepreise. Letztere zahlen also indirekt für die ersteren mit. Das ist marktwirtschaftlich und (privat-)rechtlich nicht unproblematisch. War „Wysiwyg“ nicht die Übersetzung eines marktwirtschaftlichen Prinzips der Übereinstimmung von Angebot und Leistung, von Wahrgenommenem und Realität?
Das Essen zu nutzen, um „Reizstoffe“ in die essenden Gäste zu schaffen, die süchtiges Trinken (evtl. auch Essen) auslösen, ohne dass dies deklariert wird, ist manipulativ, damit zusätzlich marktwirtschaftlich und rechtlich problematisch; die Behauptung, der Lunch sei free, ist jedenfalls falsch – und sie plakativ aufzustellen, ebenfalls – ein weiterer der Manipulation verdächtiger Akt.
Die FLB hat einen größeren Gewinn als die benachbarte no free lunch–Bar (nonFLB).
Dieser resultiert aus Verlusten bei den Gästen – ein 0-Summen-Spiel ökonomisch. Aber auch die nicht ökonomischen Verluste der Gäste sollte man nicht übersehen:
Die rationale Entscheidung – rational choice – des selbständigen autonomen Bürgers (Privatautonomie) wird in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt.
Die Anstachelung und Ausbeutung der Süchte der Gäste beeinträchtigt Vermögen und Gesundheit – Wohlstand und Wohlbefinden. Auch die nichtsüchtigen und nur trinkenden Gäste werden in ihrer Entscheidung und in ihrem Vermögen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen liegen außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen.
Mit den genannten Manipulationen bemächtigt sich die FLB (vorübergehend mindestens) ihrer Gäste und die korrespondierenden Machtverluste ermöglichen die Gewinne.
Die anarchische Marktwirtschaft funktioniert gemeinwohlkompatibel nur, wenn ihre Akteure im anspruchsvollen Sinne sittlich-autonom und frei sind und nicht einige von kooperierenden Partnern zu „sozialen Instrumenten“ (Tomasello) degradiert werden.
Die entsprechenden Rechtsfragen sind, soweit es um die vertraglichen Beziehungen geht, schuldrechtlicher Natur, soweit es um die Störungen des Wohlbefindens geht, gehören sie ins Deliktsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen. Sie können an dieser Stelle nur gestellt, nicht gelöst werden.
Wenn in der Erkenntnismatrix (letzte Abb. im Präsentator des Modells) die höheren Getränkepreise zum Wohl des e&tG beitragen, dann deswegen, weil der nur trinkende Gast mitbezahlt. Das ist in der jetzigen Modell-Version übertrieben, aber im Kern richtig und bedeutet einen Verlust bei letzterem.
Außerdem muss noch die Konkurrenz (NonFLB) berücksichtigt werden. Deren Beeinträchtigung wird im UWG im Prinzip erkannt. Aber wer wird denn hier von unlauter sprechen? Die NonFLB muss doch nur bessere Werbung machen. Wie im Sport die Konkurrenz besser dopen lernen muss.
Was aber, wenn ein Mensch, ahnend daß er ein bisschen betuppt wird, die Illusion genießt, er habe sich einen Vorteil ergattert.
Oder ein anderer -es sind eher die blöden Männer?!- der das Geschäftsmodell bewundert und sich deswegen bescheissen -pardon – lässt.
Oder die sportlichen Pfennigfuchser -neudeutsch Centhunter- die ausrechnen, wieviel Geld sie bei der einen und anderen Version ausgeben und ihre Erkenntnisse dann verwerten, indem sie es im Netz anprangern. Für manche ist das höchst lustvoll.
Was will ich damit sagen? So genau weiß ich das noch nicht. Richtung: Geschäftswelt und Gefühle gehen manchmal bizarre Symbiosen ein.
Der e&t-Gast kann sich daran erfreuen, dass einen Teil seines Lunchs die t-Gäste zahlen, wenn er durchblickt. Ob das ein gutes Gewissen schafft, ist wieder eine andere Frage. Die Schäden, die er durch Salz, Fett und erhöhten Alkoholgenuss erleidet, wird er vermutlich als Preis für gesteigertes unmittelbares Wohlbehagen in Kauf nehmen. Bekanntlich hilft Aufklärung kaum, das Rauchen zu lassen. Wirklich klug wird man durch Aufklärung allein nicht.
Der das Geschäftsmodell bewundernde Mann wird wohl eher zur, verbesserten Nachahmung tendieren, oder meinst du, er zahlt einen Preis auf die Klugheit des FLB-Inhabers?
Im Zuge der Aufklärung auch seine Empörung zu äußern, fände ich in diesem Fall geboten. Das trüge zu rechtlicheren Verhältnissen bei. Sich dafür bezahlen zu lassen, wäre im bürgerlich-rechtlichen Sinne nicht unsittlich, man kann allenfalls das Fehlen des moralischen Motivs beanstanden. Das gilt entsprechend auch für Whistleblower, z.B. Handel mit Steuerhinterziehungs-Daten. Gerechtfertigt, aber nicht unbedingt moralisch zu preisen.