In der Debatte um eine kartellrechtliche Restriktion von Facebook wurde kürzlich die Behauptung wiederholt, das Kartellamt habe es schwer, weil wir mit unseren Daten und nicht mit Geld zahlten. Darauf sei das Kartellrecht nicht vorbereitet. Das ist eine trügerische Behauptung. Zum einen umfasst das „Wir“ nur Facebook-Nutzer Wir(1), Facebook-Dienst-Verweigerer zahlten demnach nicht.

Richtig ist hingegen, dass wir, als die Gesamtheit aller Kunden von Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die bei Facebook werben, Geld an Facebook zahlen – Wir( 2).

Die Behauptung, Wir (1) zahlten mit Daten, ist so richtig wie die, die Goldmine zahlte für das Minieren mit ihrem Gold, oder, beim Organraub, die Person, die mit nur noch einer Niere das Krankenhaus verlässt, während sie mit zweien hineingegangen ist, zahle für die Operation mit ihrer Niere. Diese Vergleiche sind nicht vollkommen, denn die Daten (Informationen) werden nicht entnommen, gehen dem Nutzer nicht verloren. Vielmehr wird Wissen verbreitet, was in einer neutralen Umgebung eher wünschenswert ist. In strafrechtlichen Vernehmungen muss darüber belehrt werden, dass „alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann.“

Werden die von Facebook-Nutzern gewonnen Informationen gegen sie verwendet? Facebook hat wirtschaftlich betrachtet inzwischen eine oligopolistische Stellung auf dem Werbemarkt, was einen Eingriff des Kartellamts rechtfertigen könnte. Diese konnte es dadurch gewinnen, dass es „Datamining“ betrieb und die Wünsche und Begehrlichkeiten der Nutzer und damit allgemeine Kauftendenzen erkennen und Werbetreibenden passgenaue Adressaten vermitteln konnte. Diese Vermittlung wird bezahlt.

Werbung ist ein Manipulationsmittel, darauf angelegt, die freie Willensbildung zu beeinträchtigen. Manipulation ist mithin ein aggressiver Akt. Facebook nimmt quasi die Rolle des Ermittlers im Strafverfahren ein, oder der schönen Spionin, der nachts im Bett die wichtigsten Geheimnisse bereitwillig erzählt werden. Die Umgebung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist eine von Kampf, denn der Verdächtige tut gut daran, sich eines Verteidigers zu bedienen, Angreifer ist die Staatsanwaltschaft.

Die Umgebung der Werbetreibenden ist ebenfalls eine kämpferische, denn die Werbeadressaten sollen in ihrer Willensfreiheit beschränkt werden. Klug ist, sich dagegen zu verteidigen. Facebook sammelt, so könnte man sagen, Gesichtsabdrücke, die dann auf Gesichtsausdrücke abgetastet werden. Die Manipulateure nutzen das Wissen um unsere Begehrlichkeiten und Ängste wie der Einbrecher das gekippte Küchenfenster.

Nun sind die von den Werbetreibenden an Facebook zu entrichtenden Beträge Kosten, die auf die Auftraggeber, d.h. die Produzenten, Händler oder Dienstleister umgelegt werden. Diese wiederum kalkulieren diese Kosten in die Preise ein.

Was als Produkt- oder Dienstleistungspreis erscheint und ausgewiesen ist, ist in der Sache zu einem Teil ein Preis für Facebook. Diesen Preis zahlen aber nun alle Käufer dieser Produkte, ob Facebook-Nutzer oder nicht. Wir(2) zahlen die Werbung und finanzieren Facebook über eine Art „Lieferkette“, die allerdings im Untergrund den Blicken entzogen ist. Das ist vom marktwirtschaftlichen Ideal des Aushandelns von Leistung und Gegenleistung ebenso weit entfernt von den Fundamenten des Privatrechts, wo es um irrtums- und von tendenziöser Beeinflussung freie Willenserklärungen geht, die am Ende, wenn sie übereinstimmen, Grundlage eines Vertrages bilden. Die skizzierte „Lieferkette“ bildet einen trügerischen Gesamtzusammenhang, der eine mehrfache Ausbeutung der „Endverbraucher“ bewirkt, der auch hier zum Endzahler wird.