Wenn die Familie und Privathaushalt Unternehmen und BGB-Gesellschaft, außerdem eine Arbeitsgemeinschaft sind, so ergeben sich daraus etliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen, von denen im Rahmen dieses Beitrages nur einige skizziert werden können.
1. Unternehmensziel und Gesellschaftszweck
Regeneration und Reproduktion der Bürger (Staatsbürger) – nicht nur der Arbeitskräfte. Die Familie ist (auch soweit ihre Mitglieder hauptsächlich extern Lohnarbeit leisten) der Ort für Regeneration, – in gewerblichen Unternehmen als „Maintenance“ bezeichnet – und der für Reproduktion, d. h. Vorsorge für den Ersatz der Eltern als Bürgerinnen. Das gezeugte und sich selbst erzeugende Kind ist das Produkt oder die Frucht.
2. Mittel und Wege der Zielerreichung/Zweckerfüllung
Viel Arbeit, viel Investition müssen alle Beteiligten erbringen, die Arbeitsstätte muss eingerichtet und ausgestattet sein, die Arbeitskräfte müssen qualifiziert sein, wenn das Unternehmen erfolgreich arbeiten soll oder die Gesellschaft ihren Zweck erfüllen.
3. Die Familie ist wesentlich keine Verbrauchs- und Konsum-Stätte
Für das Dach über dem Kopf, die Wasch- und Küchenmaschine und die Rezeptbücher ergibt sich das ebenso viel wie für das Ehe-, wie das Kinderbett und zum großen Teil auch für die „Familienkutsche“ unter der Unternehmensprämisse. Für den maßgeschneiderten Anzug, den Friseurbesuch und den Lippenstift ist das jedenfalls zweifelhaft.
Die Figuren des Verbrauchers und Konsumenten wie auch ihre Bezeichnungen sind im Grunde dem marktwirtschaftlich-kapitalistischen wie dem bürgerlich-rechtlichen Grundmodell fremd und ihr Auftauchen bedarf einer Erklärung, die ein andermal erfolgen wird.
4. Kalkulation des externen Arbeitseinkommens aus Familiensicht
Ein großer Teil der Investitionen wie der Betriebskosten – in der Regel der größte Teil–, wird durch das Arbeitseinkommen eines oder mehrerer Familienmitglieder erbracht. Aus Sicht der Familie ist das eingebrachte Einkommen eine Einlage des extern Arbeitenden.
Der extern Arbeitende tritt als Vermieter seiner Arbeitskraft auf, der einen Teil derselben nicht für die familiäre Arbeit braucht und sie daher Dritten zur Verfügung stellen kann.
Vergleichbar dem Autovermieter, der die von ihm besessenen Autos nicht für sich braucht und sie daher Dritten zur Verfügung stellt, oder dem Hauseigentümer, der einen Teil des Hauses nicht für eigene Wohnzwecke braucht. Die Familie muss wie Auto- oder Wohnungsvermieter den Mietpreis so kalkulieren, dass die Reproduktionskosten für das jeweils vermietete Gut erwirtschaftet werden können. Der Vermieter, der Instandhaltung, Sanierung oder eventuell Neubau der Wohnung nicht aus den Mieten finanzieren kann oder die Autovermietung die benutzen Autos nicht durch neue ersetzen kann, weil die Mieteinnahmen das nicht hergeben, gehen Konkurs.
Die Lohnhöhe aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem sog. Arbeitsmarkt allein zu bestimmen, ist mit der Kalkulation des Familienunternehmens inkompatibel. Faktisch können die Reproduktionskosten häufig nicht durch externe Arbeit finanziert werden oder nur auf Kosten der notwendigen Familienarbeit. Diese Lücken werden mehr oder minder dürftig sozialrechtlich gestopft, aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das schwer mit dem Basis-Modell vereinbar. Die Haus-, Be- und Sozialisations- und Selbsterzeugungsarbeit muss entlohnt werden, weder Unterhalt noch Sozialhilfe etc. sind geeignet, das zu vertreten. Da es um die Regeneration der Bürger, nicht nur als Arbeitskräfte bei privaten Arbeitgebern geht, ist staatliche Finanzierung erforderlich.
5. Die Arbeitseinkommen und die familiären Arbeitsleistungen müssen fair verteilt werden, um erfolgreich zu regenerieren und zu reproduzieren
6. ‚Familiäre‘ Arbeiten – auch soweit außerfamiliär erbracht, müssen gerecht entlohnt werden
Dass die typischen familiären Arbeiten kaum als Arbeit anerkannt werden, ist ebenso systemwidrig wie ihre Bezahlung mit Niedriglöhnen, soweit sie ausgelagert erbracht werden, – das kapitalistische marktwirtschaftliche System vorausgesetzt. Einem der nächsten Beiträge folgend hängt das mit einem irreführenden Konzept der Arbeitsproduktivität zusammen.
Die infolge der Abwertung fehlende Ausschöpfung des menschlichen Potenzials ist, volkswirtschaftlich gedacht, nachteilig (s. die Bespr. von Linda Scotts Buch); umso befremdlicher, wenn man daran denkt, dass die manipulativen Kopfarbeiten, keineswegs nur im Finanzsektor, in fast grotesker Weise überbewertet sind. Auch dies ist systemwidrig. Denn dieses Rentseeking widerspricht dem marktwirtschaftlichen Basismodell. Also nicht die körperliche Arbeit wird, weil mühseliger und mehr Kraft erforderlich, höher bewertet als die geistige. Sondern bestimmte geistige Arbeiten werden über-, andere unterbewertet.
7. Zweckmäßige Auslagerung und zweckmäßige Qualifikation
Es gibt gute Gründe, etliche der Tätigkeiten auszulagern, weil höhere Qualifikation mindestens nützlich ist für die Produktivität. Kitas, Schulen, aber auch die Gärtnerei.
Das Problem ist nur, dass gerade die unteren Einkommensschichten aus ihren externen Tätigkeiten nicht genügend erwirtschaften können, um Auslagerung vorzunehmen. Gerade Menschen ohne Hochschulabschluss haben oft ein Einkommen, das Auslagerung nicht zulässt, auch weil ihnen Qualifikationen fehlen, weswegen sie einer Auslagerung noch bedürftiger sind.
8. Schluss
Das gegenwärtige Familien-Modell durchziehen zahlreiche Inkohärenzen und Widersprüche. An der Familie als Unternehmen/BGB Gesellschaft verstanden, zeigen sich diese Widersprüche. Die Aufgabe, die ökonomische und rechtliche Situation der Familie neu zu durchdenken, stellt sich. Sie zu erfüllen wird nicht nur arbeits- und sozialrechtlich anspruchsvoll sein. Die beschränkte betriebswirtschaftliche Sicht auf den Arbeitsmarkt muss durch eine volkswirtschaftliche überwunden werden, die die Ökonomie der Privathaushalte/Familien wissenschaftlich beschreibt und die Transformation in eine verfassungsmäßige und der sozialen Marktwirtschaft entsprechende Form entwirft.